Würde einer meiner Mitarbeiter eine derart fehlerhafte Arbeit abliefern, dann würde ich ihm den Freiraum für eine Neuausrichtung seiner beruflichen Perspektiven geben. Das der Kunde dann (proaktiv) nicht nur informiert, sondern in geeigneter Form entschädigt würde, versteht sich von selbst. Kinderkrankheiten dürfen eine kritische Menge oder Qualität nicht überschreiten.
Beiträge von Maganhart
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Nach meiner Info muss die 11kW Wallbox angemeldet, aber NICHT genehmigt werden! Hingegen ist die 22iger genehmigungspflichtig!
Das ist korrekt. Wurde mir von meinem Installateur bei der Montage auch so mitgeteilt.
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Ein LAN-Anschluss (kabelgebunden) und ein SmartMeter sind Voraussetzung.
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Könntest du nochmal zeigen, was du mit Kennzeichnung meinst?
Ich glaube, der Punkt ist, dass man auf die Analyse gar nicht kommt, wenn man von normalen Fahrzeugen umgestiegen ist (in meinem Fall Volvo V40 CC, danach ein Skoda Fabia und zuletzt ein Skoda Kamiq), die diese Möglichkeit geboten haben.
Ist jetzt auch nicht kaufentscheidend gewesen, nur eben eine kleine Enttäuschung, die mit den Internetproblemen und z.Z. noch fehlendem CarPlay zusammen schon ein etwas größeres Ärgernis sein kann. Bei mir funktioniert das Internet zum Glück, aber ich habe mir auch einen Spotify-Account zusätzlich gebucht, da ich meinen Apple Music-Zugang momentan im EX30 nicht komfortabel genug nutzen kann.
PS: Und im Smart #1 gibt es einen USB-Port mit Datennutzbarkeit, also für Musik.
Ich hoffe man kann es einigermaßen sehen. Der umrandete Anschluss ist für die Datenübertragung gedacht.
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Ich habe mal in meinem anderen Volvo nachgeschaut und siehe da, der für den Datentransfer via USB vorgesehene Anschluss besitzt eine andere Kennzeichnung gegenüber denen, die lediglich zum Laden gedacht sind. Somit, vergleichend die Abbildungen (EX30) auf der Volvoseite betrachtet, auch von Beginn an als solche identifizierbar.
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Ich meinte „schmerzliche“ Erfahrungen
Meine letzte Verkehrskontrolle liegt bestimmt schon 20 Jahre zurück. Ob da wirklich drauf geachtet wird, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht passt man die Gesetzeslage ja auch demnächst an die Realität an, denn wirksam kontrollieren ließe sich das aus meiner Sicht ohnehin nicht.
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Meine Entscheidung könnte somit auf deinen Erfahrungen basieren. Bin sehr gespannt
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Wirklich interessant derf . Lässt sich denn die Blitzerwarnfunktion deaktivieren, um keinen Ärger mit den Grünen zu bekommen? Weil die Einbauposition sicherlich für Aufmerksam bei der Polizei sorgen könnte und dann 75€ + 1 Punkt fällig sind.
Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt ein „technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (sog. Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Mit anderen Worten, reine Geschwindigkeitswarner dürfen gar nicht mitgeführt werden. Navigationsgeräte bzw. Apps, welche Blitzer anzeigen, dürfen hingegen zwar mitgeführt, jedoch nicht benutzt werden, denn die Nutzung einer aktivierten Blitzer- App auf iPhone und Co. ist untersagt.
Ich denke, dass hier die eigentliche Bestimmung eines Gerätes relevant ist. Also ist es nur oder hauptsächlich zur Warnung vor Blitzern gedacht oder ist sein eigentlicher Zweck ein anderer. Eventuell wäre hier interessant, ob es dauerhaft deaktiviert und nicht durch bloßes Drücken einer Taste wieder reaktiviert werden kann.
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Das ist noch die alte Verbrennervariante in neuer Nomenklatur. Da diesem aber erst kürzlich neue Antriebe spendiert wurden, wird ein echter Nachfolger wohl noch etwas auf sich warten lassen.
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Ich war soeben bei meinem Händler und konnte ein paar Fragen klären. Dabei ist mir aufgefallen, dass sein Kollege im Begriff war einen EX30 auszuliefern. Auf meine Nachfrage hin bestätigte er, es handle sich dabei um einen Core mit LFP-Akku. Scheint somit nicht von einer Ausliefersperre betroffen zu sein. Zum Thema Anteil Prämie (Volvo/Händler) sagte man mir, dass nur der Teil des Kunden zu überweisen ist.