Beiträge von Maganhart

    Nu is aber auch mal gut. Erstens ändern sich Dinge und Konzepte mal und zweitens gibt es ja noch reichlich Alternativen u.a bei Volvo oder eben andere Hersteller wo alles beim alten ist. Aus meiner Sicht müßig sich täglich aufs Neue aufzuregen wo das Modell doch nunmal da ist.

    Kritik und die Auseinandersetzung damit, helfen Menschen gegenseitiges Verständnis zu erlangen, aber auch dabei, Verbesserung herbeizuführen. Ausdruck unserer Demokratie ist doch der Diskurs, das Aushalten von Argumenten, die von unserer Sicht differieren.


    Ganz nebenbei bemerkt: nicht jede Neuerung ist auch automatisch eine Verbesserung 😉

    Würde einer meiner Mitarbeiter eine derart fehlerhafte Arbeit abliefern, dann würde ich ihm den Freiraum für eine Neuausrichtung seiner beruflichen Perspektiven geben. Das der Kunde dann (proaktiv) nicht nur informiert, sondern in geeigneter Form entschädigt würde, versteht sich von selbst. Kinderkrankheiten dürfen eine kritische Menge oder Qualität nicht überschreiten.

    Ich hoffe man kann es einigermaßen sehen. Der umrandete Anschluss ist für die Datenübertragung gedacht.

    Ich habe mal in meinem anderen Volvo nachgeschaut und siehe da, der für den Datentransfer via USB vorgesehene Anschluss besitzt eine andere Kennzeichnung gegenüber denen, die lediglich zum Laden gedacht sind. Somit, vergleichend die Abbildungen (EX30) auf der Volvoseite betrachtet, auch von Beginn an als solche identifizierbar.

    Ich meinte „schmerzliche“ Erfahrungen :D Meine letzte Verkehrskontrolle liegt bestimmt schon 20 Jahre zurück. Ob da wirklich drauf geachtet wird, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht passt man die Gesetzeslage ja auch demnächst an die Realität an, denn wirksam kontrollieren ließe sich das aus meiner Sicht ohnehin nicht. ;)

    Wirklich interessant derf . Lässt sich denn die Blitzerwarnfunktion deaktivieren, um keinen Ärger mit den Grünen zu bekommen? Weil die Einbauposition sicherlich für Aufmerksam bei der Polizei sorgen könnte und dann 75€ + 1 Punkt fällig sind.

    Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt ein „technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (sog. Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Mit anderen Worten, reine Geschwindigkeitswarner dürfen gar nicht mitgeführt werden. Navigationsgeräte bzw. Apps, welche Blitzer anzeigen, dürfen hingegen zwar mitgeführt, jedoch nicht benutzt werden, denn die Nutzung einer aktivierten Blitzer- App auf iPhone und Co. ist untersagt.


    Ich denke, dass hier die eigentliche Bestimmung eines Gerätes relevant ist. Also ist es nur oder hauptsächlich zur Warnung vor Blitzern gedacht oder ist sein eigentlicher Zweck ein anderer. Eventuell wäre hier interessant, ob es dauerhaft deaktiviert und nicht durch bloßes Drücken einer Taste wieder reaktiviert werden kann.