Beiträge von Zimmer67

    Hallo viper_81,


    meine Bestellung bzw. der Abschluss des Leasingvertrages war vor dem 17.12.2023.


    Interessant wäre es zu wissen, ob sich die Autohändler tatsächlich anteilig an den Kompensationsbetrag von Volvo beteiligen müssen. Teilweise war zu lesen, die 1.000 € von Volvo gibt es nur, wenn auch der Autohändler 1.000 € beisteuert. Andere wiederum erhalten scheinbar - ohne Anteil des Autohändlers - die 1.000 € von Volvo. Und dann gibt es die Volvo Kunden, die - trotz Kauf/Bestellung vor dem Wegfall der Förderung - nichts bekommen...

    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das hier ein Glücksspiel für uns Kunden ist, von Volvo und den beteiligten Autohändlern. Aber, man lernt ja nie aus :-).

    Wenn ich die beiden vorherigen Beiträge lese frage ich mich wieder, warum mir mein Autohändler die 1.000 € Kompensation von Volvo verwehrt. Sein Argument war ja, er müsse sich daran beteiligen und das tut er nicht.

    Was dann aber wieder geht, ist mir später eine Kfz-Versicherung für den EX30 zu Sonderkonditionen anzubieten, bei deren Abschluss - so vermute ich - der Autohändler eine Provision erhält.

    Habe Volvo zu der verwehrten Kompensation mal angeschrieben und um Klarstellung gebeten. Bin auf deren Antwort gespannt.

    Hallo, ich hänge mich ebenfalls mal dran und teile meine Erfahrung mit.

    Ich habe im letzten Jahr bestellt (KM-Leasing, Auslieferung, Anmeldung geplant in 2024). Der Leasingfaktor (berechnet nach dem Link oben) betrug 0,87, unter Berücksichtigung der BAFA Förderung i. H. v. 3.000 €.

    Jetzt, nach dem Wegfall der Förderung, beträgt der Leasingfaktor 1,02, da die gesamte Sonderzahlung von mir zu tragen ist. Nach Auskunft meines Händlers übernimmt Volvo nur die E-Prämie i. H. v. 1.785 €, die er (der Händler) zur Hälfte mittragen muss.

    Volvo kompensiert darüber hinaus nicht den Wegfall der BAFA-Förderung (auch nicht i. H. v. 1.000 €), die ich als Privatperson bekommen hätte, wenn die Bundesregierung diese nicht vorzeitig abgeschafft hätte.

    Wenn ich meinen Vertragshändler richtig verstanden habe, dann müsste er sich an dieser weiteren Kompensation ebenfalls beteiligen. Da er dies nicht macht, erfolgt auch keine weitere Kompensation durch Volvo. LG