Meinem Kenntnisstand nach werden im Kaufvertrag ein Internetzugang mit 5G Unterstützung sowie spezielle Google Services vereinbart, nicht jedoch die Benutzung anderer Apps oder das Vorhandensein einer speziellen IP Adresse. Bin zwar nur Fachjurist und das auf anderem Gebiet, denke aber, dass deine Aufforderung zur Mängelbeseitigung in diesem konkreten Punkt nicht erfolgreich wäre.
Danke für die Ausführung.
Der Weg zum RA steht noch nicht an keine Sorge
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Mir geht es nicht um die Apps sondern um die Mängel generell, insbesondere da ich aufgrund des ständige wechselnden Status der EX30 App nicht weiß, kann ich nun OTA Updates durchführen oder nicht?
Die App wechselt ohne mein zutun diesen Zustand ständig, manuell eingreifen kann ich auch nicht da ich angeblich nicht der Owner des Fahrzeuges bin. Derzeit laufen alle installierten Apps bei mir problemlos. Trotzdem hätte ich gerne eine Zuordnung zu dem EU Land wo das Auto zugelassen. Und auch Updates mit unpassender Sprache stellen aus meiner Sicht ein Mangel da. Und ob das EX30 App Problem mit dem UK Problem zusammenhängt, ich weiß es nicht. ![]()