Mit der Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 wird Software ausdrücklich dem Produktbegriff unterstellt. Für Fahrzeuge, die ab dem 9. Dezember 2026 in der EU in Verkehr gebracht oder erstmals in Betrieb genommen werden, ist Software haftungsrechtlich einem physischen Bauteil gleichgestellt.
Rechtliche Bedeutung
- Ein Produktfehler kann künftig rein softwarebasiert sein (z. B. Algorithmus, Steuergeräte-Software, OTA-Update, Batteriemanagement, KI-Assistenzsystem).
- Maßgeblich ist, ob die Software die berechtigterweise zu erwartende Sicherheit nicht bietet und dadurch ein ersatzfähiger Schaden entsteht.
- Die Haftung greift unabhängig davon, ob der Fehler in der Hardware oder in der digitalen Funktionalität liegt.
Auswirkungen auf Fahrzeuge („Software-defined Vehicles“)
- Moderne Fahrzeuge werden haftungsrechtlich als integrierte Hard-/Software-Produkte betrachtet.
- Software wird damit nicht mehr nur Compliance- oder Gewährleistungsthema, sondern zentrales Produkthaftungsrisiko.
- Over-the-Air-Updates und nachträgliche Funktionsänderungen können haftungsrelevant sein, wenn sie Sicherheitsdefizite verursachen oder nicht ausreichend validiert sind.
Praktische Konsequenzen für Hersteller und Zulieferer
- Erhöhter Entwicklungs- und Dokumentationsdruck (Secure Software Development Lifecycle, Traceability, Validierung).
- Stärkere Verzahnung von Produkthaftung, Functional Safety, Cybersecurity und KI-Governance.
- Notwendigkeit klarer vertraglicher Haftungs- und Regressregelungen entlang der Lieferkette.
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