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Beispiel: Unser Firmengelände ist komplett videoüberwacht und zeichnet auch weite Teile vom öffentlichen Straßenraum auf. Als bei der Firma auf der anderen Straßenseite ein Fahrzeug aufgebrochen wurde, hat die Polizei sofort die Videoaufzeichnungen "beschlagnahmt" (sie hatten freundlich gefragt, wir haben hilfsbereit geliefert)....
naja, das könnte oder wurde dann aber auch schon geprüft? weil dort hört es eigentlich längstens auf!
freilich kann es im Weiteren hilfreich sein, von Interesse und Würdigung. Was dann eine StA/Richter entscheiden.