.... und dann den exklusiven Zugang zum Videomaterial durch die Ermittlungsbehörden. Der Fahrer (Eigentümer, Nutzer, etc.) dürfte keinen Zugriff, alleine schon wegen der Unversehrtheit des Beweismittels haben. ....
tja. da wir noch nicht die totale überwachung haben...., du dich als Beschuldigter nicht selbst belasten musst....das auto dein eigentum darstellt.