Eine IP aus UK kümmert sich nicht um DS-GVO. Natürlich kannst du so EU-Recht umgehen. Oder glaubst du das deine Daten die in UK gespeichert werden noch unter EU-Recht fallen? Auch die Verträge die Volvo mit Vodafone UK gemacht hat fallen nicht unter EU-Recht.
Im B2B ist die MwSt uninteressant. Wir sind hier aber im B2C! Es geht auch nicht um einmal MwSt nachzahlen, sondern um monatliche Rechnungen. Glaubst du Volvo übernimmt jeden Monat die 19% MwSt für dich?
Sowas kann sich über die Zeit auf einen Millionen Betrag summieren. Die ersten 3 Jahre Internetnutzung sind im Kaufpreis enthalten. Würde Volvo die Autos mit einer DE SIM ausliefern, wäre der Verkaufspreis dementsprechend höher da die MwSt noch anfallen würde. Hier zählt halt jeder Cent da der Markt eh hart genug ist.
Die Dienstleistung wird in Deutschland durch Volvo Deutschland erbracht, damit unterliegt der Datenfluss der DSGVO. Die EU Datenschutzgrundverordnung wurde in UK übrigens schon vor dem Brexit in nationales Recht übernommen und hat weiterhin (leicht abgewandelt und mit neuem Namen) bestand. Das kümmert also auch die auf der Insel.
Die ersten 4 Jahre ist das aus Endkundensicht reines B2B zwischen Volvo und Vodafone. Wie die das miteinander verrechnen kann uns recht egal sein da die Dienstleistung im Kaufpreis inkludiert ist. Erst danach wird es B2C und da gibt es dann natürlich eine Rechnung mit ausgewiesener Deutscher Mehrwertsteuer für die Verlängerung.