Beiträge von Lissy

    Nein, das ist kein erheblicher sondern ein geringfügiger Mangel, der hat aber natürlich genauso Konsequenzen - der rechtfertigt keinen Rücktritt, aber Minderung. Es kommt auch gar nicht auf die Art der Konsequenzen oder die Höhe des Schadens an sondern darauf, dass das bei Volvo nicht im L1 Postfach versandet, sondern echten Papierkram verursacht. Ich werde den Weg jetzt einfach mal gehen.

    Minderung wird gegenüber dem Händler geltend gemacht, nicht gegenüber dem Hersteller. Deinem Händler entsteht dadurch also der Papierkram, nicht Volvo. Volvo lässt seine Händler eh schon seit über einem Jahr im Regen stehen, die sitzen das bei Rückfrage einfach aus und verweisen auf eines der nächsten Updates (vorallem wenn der zu erwartene Streitwert niedriger als ein Dönerteller ist, wenn überhaupt).

    E-Mails schicken hat für Volvo keine Konsequenzen, interessant wird es erst wenn erfolglose Nachbesserungsversuche im Raum stehen.

    Ein nicht funktionierender Digitaler Key ist sicherlich ärgerlich aber keinesfals ein erheblicher Mangel aus dem sich dann irgendwelche Konsequenzen ableiten lassen könnten ;)

    Das war mal ein Bug in einer älteren App Version, die Software-Künstler von Volvo bekommen es aber nicht korrigiert ohne das man die App löscht und neu installiert.