- Entweder bei dem "Entkoppeln" hakt es auch - also es wäre denkbar, dass der Mitarbeiter im Autohaus zwar den EX30 in der App entfernt hat, aber dies in der Datenbank nicht vollständig vollzogen wurde.
- Oder bei der Programmierung hat sich jemand gedacht, dass die Datenbank-Einordnung als "Mietwagen" erhalten bleibt und der Eigentümerwechsel muss hier manuell in der Datenbank vollzogen werden.
Nach beiden Thesen müsste das von Volvo in den Datenbank-Einträgen zum Fahrzeug bereinigt werden. Nach meinen "Kundendienst-Entkoppelungserfahrungen" sollte der Händler in die Spur geschickt werden, dies mit dem Volvo-Support zu klären.
Da das Argument von Fremdeingriffen (Ver- und Entriegeln) und Standortverfolgung (die sich aber im Fahrzeug abstellen lassen müsste, oder ist das konkret in diesem Fall nicht möglich?) gravierend ist, würde ich dazu neigen, dies nachweisbar an Händler und Volvo-Support zu richten und eine Frist von 14 Tagen (diese dürfte nicht unangemessen kurz, sondern eher etwas länger als nötig sein) für die Behebung dieses schwerwiegenden Softwaremangels und der damit einhergehenden Datenschutzverletzungsgefahr setzen.
Die Datenschutzproblematik würde ich mit einem Prozent Fahrzeugwert pro weiterem Tag auch schon einmal nennen. Die Standortverfolgbarkeit des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte dürfte gravierend genug sein, um eine immaterielle Schadensposition zu tragen.
Die Verfolgung einer möglichen Ordnungswidrigkeit dürfte allerdings das schärfere Schwert darstellen (das gegen den Verkäufer zu richten wäre). Davon abgesehen sind Rücktritt vom Kaufvertrag (hier sollte bereits im Raume stehen, dass dem Verkäufer scheinbar bereits jetzt die Nachbesserung unmöglich ist, was das Rücktrittsrecht eröffnen würde) und Minderung hier auch zum Greifen nahe, wobei man mit der Minderung vorsichtig sein sollte, denn dann wird der Kaufpreis an die unschöne Situation (welche dann prinzipiell bestehen bliebe) angepasst und man müsste sich damit eben arrangieren (kann mir nicht vorstellen, dass das hier in Betracht kommt).