Surki ,danke für die Antwort. Dann würde es bei Dienstwagen Leasing auch nicht funktionieren, da das Fahrzeug auf die Firma zugelassen ist.
Eigentlich schon - es kommt ja darauf an, welche Rechte man als Leasingnehmer eingeräumt bekommt und ob er diese z.B. dem Mitarbeiter gewährt oder gar als Arbeitgeber selbst verwalten und ausüben möchte (wohl hoffentlich nicht). Das könnten für die Leasingdauer durchaus die "Volvo"-Eigentümerrechte (also nach App-Terminologie) sein. Dazu würde man natürlich vereinbaren, dass die Rückgabe unter Löschung/Bereinigung aller Rechte in der Software erfolgen muss, also dass seitens des Leasingnehmers alles Erforderliche zu veranlassen ist (und wenn es nur eine Erklärung gegenüber dem Hersteller wäre, damit dieser das in seinen Datenbanken entsprechend ändert); und wollte man das alles regeln, müsste es dann spiegelbildlich im Arbeitsverhältnis auch adressiert werden, sonst hätte der Arbeitgeber das Problem, wenn der Arbeitnehmer später die Profile nicht entkoppelt.
Das Ärgerliche ist, dass die heutigen Beratungen und Verträge darauf nicht ausgerichtet sind. Und die Vorstellungen, was der "Eigentümer" (im Sinne der App-Sprache) ist und darf und was aus dem Leasingvertrag abzuleiten ist, können (weit) auseinander liegen. Schlimmstenfalls würde sich dann erst gerichtlich klären, welchen (spezifischen) "Rechte-Status" man z.B. als Leasingnehmer beanspruchen kann, wenn dazu keine Regelung im Leasing-Vertrag getroffen wurde. Fürchterlich, wenn man bedenkt, dass der Streit darum regelmäßig total überflüssig ist und die Probleme v.a. dadurch entstehen, dass sich bereits die Verkäufer und Verkaufsberater nicht mehr gut genug auskennen und daher diese Themen nicht vorher besprochen und geklärt werden. Und wenn es dann zum Streit kommt, will niemand Schuld sein und alle mauern reflexartig, was die Problemlösung erschwert. Dämlich...