Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt ein „technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (sog. Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Mit anderen Worten, reine Geschwindigkeitswarner dürfen gar nicht mitgeführt werden. Navigationsgeräte bzw. Apps, welche Blitzer anzeigen, dürfen hingegen zwar mitgeführt, jedoch nicht benutzt werden, denn die Nutzung einer aktivierten Blitzer- App auf iPhone und Co. ist untersagt.
Ich denke, dass hier die eigentliche Bestimmung eines Gerätes relevant ist. Also ist es nur oder hauptsächlich zur Warnung vor Blitzern gedacht oder ist sein eigentlicher Zweck ein anderer. Eventuell wäre hier interessant, ob es dauerhaft deaktiviert und nicht durch bloßes Drücken einer Taste wieder reaktiviert werden kann.