Ausgabe eines alten Wunschkennzeichens erst am darauffolgendem Tag nach Abmeldung des Altfahrzeugs hatte ich vor 15 Jahren auch mal.
Begründung: Es sollen an ein- und demselben Tag keine zwei verschiedenen Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
Damals zumindest war es bei uns auch so, dass ein Kennzeichen bei Abmeldung (ohne darauffolgende Neuanmeldung auf den gleichen Halter) sogar noch mehrere Wochen gesperrt war, bevor es an einen anderen Halter neu ausgegeben werden konnte.