Wer pauschal filmt, muss pauschale Kritik abkönnen. Ich bin raus aus diesem Thema…ist mir zu kriminell.
Du hast natürlich nicht ganz unrecht. Es geht um Persönlichkeitsrechte. Die Frage ist, wann diese verletzt werden. Dann wenn man die Person eindeutig identifizieren kann. Bei Unkenntlichmachung z.B. Verpixelung sind diese Rechte gewahrt. Ansonsten könntest Du auch einen Kanal wie YouTube einstampfen, da sind ja Millionen von Videos zu sehen, auf denen Menschen auftauchen. Selbst die Rechtssprechung hat sich in den letzten Jahren geändert, was die Akzeptanz von Dashcam Aufnahmen anbelangt. Anfangs wurden diese vor Gericht gar nicht verwertet bzw. berücksichtigt, aber auch hier hat sich über die Zeit die Einstellung gewandelt. Mir schon klar, dass es hier eher um nicht anlassbezogene Aufnahmen geht, aber bei fehlender Verletzung von Persönlichkeitsrechten und zur Veranschaulichung der Kameraqualität sehe ich da keine kriminelle Handlung. Dennoch wäre es wahrscheinlich besser, weil eindeutiger, wenn man nur die Strasse filmt, mit ein paar Autos in der Ferne, die kaum zu erkennen sind. Würde für diesen Zweck auch ausreichen.