@perdi
Das wären aber sehr hohe Ladeverluste. Ich habe es eher so verstanden dass es zwei unterschiedliche Angaben gibt, einmal die aus dem WLTP und dann eben eine „realistische“. Es dürfte außerdem bekannt sein, dass der WLTP ein Laborwert ist und eher der Vergleichbarkeit dient statt einer absoluten Verbrauchsangabe.
Quickhand euer Anwalt müsste eigentlich wissen, ob es dazu bereits Präzedenzfälle gibt. In der Vergangenheit gab es m.W. Schon entsprechende Rechtsprechung bei Verbrennern, wo die Hersteller auch das blaue vom Himmel versprochen haben. Ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber prozentuale Abweichungen könnten zumindest ein Hinweis sein, was Gerichte so akzeptieren.