Ganz so einfach und unkompliziert wie du die Sachmängelhaftung hier darlegst Gunda ist es in der Realität nicht.
Wer schonmal beim Freundlichen einen Mangel reklamiert hat, der kennt die Argumente und Windungen. Wenn der Mangel beispielsweise softwarebedingt, oder zu einem erheblichen Teil softwarebedingt ist, dann kommt ganz schnell das Argument aus der Werkstatt: "Da können wir aktuell nichts machen. Wird mit dem nächsten Update verbessert, oder behoben."
Mit diesem Argument muss der Kunde dann erstmal auf das nächste Update warten. Ein Reparaturversuch ist das aber noch nicht. Wann fängt man also an die benannten drei Reparaturversuche zu zählen, wenn der Freundliche da aufgrund der Softwarethematik nicht selber reparieren kann.
Die Sache mit den drei Reparaturversuchen und danach Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag, ist rechtlich eben nicht immer ganz so einfach, wie sich der ein oder andere so vorstellt. Das kann mit unter sehr viel Geduld, Nerven und auch Geld verlangen.
Manchmal ist es in der Tat wirklich besser, auf das nächste Update zu warten und sich eben nicht der Lebenszeitverschwendung, die eine aufwändige Wandlung und der daraus folgende Prozess ergibt, hinzugeben.
Handelt es sich jedoch um einen offensichtlichen Mangel, wie zB. ein Defekt am E-Motor usw. ist die Sache natürlich deutlich einfacher.