Beiträge von OJA

    Also Köln teile mir wörtlich mit "Wir sehen ihren Nachricht als Anregung und geben sie an die Entwickler weiter". :/ Ich hatte dort detailliert alle unter V1.7.1 an meinem Auto bestehenden Mängel und Bugs aufgeführt und unter Fristsetzung um Beseitigung dieser gebeten. Das war den Punkt der dazu führte das die Antwort drauf mit einem RA Briefkopf rausging. Seitdem schweigen im Wald. Unglaublich deren Verhalten. Und das ärgert mich mehr als die Mängel und Bugs. Mit denen kann man sich irgendwie arrangieren, nur muss man diese nicht akzeptieren. :cursing:

    Um mal den Dude zu zitieren,.

    "Das hier ist nicht Vietnam, hier gibt es Regeln!" ;)

    Diese Antwort kenne ich. Auch ich hatte wie du auch alle Bugs aufgeführt, dokumentiert und mehrfach um Beseitigung gebeten …

    Irgendwann erklärte man mir das ich mich mit diesen Fehler anfreunden soll da Software nicht unter Garantie steht.

    Mein Fazit… nie wieder Volvo!

    Der Ausfall der Lenkradtasten ist meiner Meinung nach ein Softwarefehler. Ich kann mir vorstellen das ein Ausfall auch mit den neuen Tasten schon beobachtet wurde…

    Wir haben jetzt seit den ersten 500km ein sehr lautes Knarzen/Quietschen im Heckbereich vom Fahrwerk kommend sobald das Auto bremst. Man kann das Geräusch aber auch im Stand provozieren wenn man das Auto an der Stoßstange vor und zurück schaukelt. Vom drinnen ist es gut vernehmbar, aber von außen noch viel lauter. Es passiert quasi immer bei einem Lastwechsel in der Vorwärts Rückwertsbewegung. Hat jemand anders ähnliche Erfahrungen?

    Hatte ich auch. Es lag an der Heckleuchte, diese war schlecht montiert gewesen und hat mit der Karosserie gerieben. Wurde auf Garantie gehoben .

    Mit der Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 wird Software ausdrücklich dem Produktbegriff unterstellt. Für Fahrzeuge, die ab dem 9. Dezember 2026 in der EU in Verkehr gebracht oder erstmals in Betrieb genommen werden, ist Software haftungsrechtlich einem physischen Bauteil gleichgestellt.

    Rechtliche Bedeutung

    • Ein Produktfehler kann künftig rein softwarebasiert sein (z. B. Algorithmus, Steuergeräte-Software, OTA-Update, Batteriemanagement, KI-Assistenzsystem).
    • Maßgeblich ist, ob die Software die berechtigterweise zu erwartende Sicherheit nicht bietet und dadurch ein ersatzfähiger Schaden entsteht.
    • Die Haftung greift unabhängig davon, ob der Fehler in der Hardware oder in der digitalen Funktionalität liegt.

    Auswirkungen auf Fahrzeuge („Software-defined Vehicles“)

    • Moderne Fahrzeuge werden haftungsrechtlich als integrierte Hard-/Software-Produkte betrachtet.
    • Software wird damit nicht mehr nur Compliance- oder Gewährleistungsthema, sondern zentrales Produkthaftungsrisiko.
    • Over-the-Air-Updates und nachträgliche Funktionsänderungen können haftungsrelevant sein, wenn sie Sicherheitsdefizite verursachen oder nicht ausreichend validiert sind.

    Praktische Konsequenzen für Hersteller und Zulieferer

    • Erhöhter Entwicklungs- und Dokumentationsdruck (Secure Software Development Lifecycle, Traceability, Validierung).
    • Stärkere Verzahnung von Produkthaftung, Functional Safety, Cybersecurity und KI-Governance.
    • Notwendigkeit klarer vertraglicher Haftungs- und Regressregelungen entlang der Lieferkette.

    Das wird spannend…