Beiträge von Lissy

    Ich gebe Dir da nur teilweise recht - wenn Du im Winter in der Schweiz über Landstrassen fährst, hast Du gerne einen permanenten Allrad unter dem Hintern... Das war der offizielle Grund für den Allrad bei mir meiner Frau gegenüber. Inoffiziell mag ich die Pferdchen ;)

    Aber echtes permanentes Allrad bietet doch schon seit vielen Jahren kein Hersteller mehr an, das sind mittlerweile doch alles nur noch Front-/Hecktriebler mit automatisch und optional manuell zuschalltbarem Allrad (von ein paar Exoten mal abgesehen).

    Das manuelle Schließen per Finger am Griff funktioniert weiterhin nur, wenn „passiver Einstieg“ aktiviert ist.

    Weil nur dadurch sichergestellt werden kann das sich der Schlüssel auserhalb des Wagens befindet.

    Nein, das ist kein erheblicher sondern ein geringfügiger Mangel, der hat aber natürlich genauso Konsequenzen - der rechtfertigt keinen Rücktritt, aber Minderung. Es kommt auch gar nicht auf die Art der Konsequenzen oder die Höhe des Schadens an sondern darauf, dass das bei Volvo nicht im L1 Postfach versandet, sondern echten Papierkram verursacht. Ich werde den Weg jetzt einfach mal gehen.

    Minderung wird gegenüber dem Händler geltend gemacht, nicht gegenüber dem Hersteller. Deinem Händler entsteht dadurch also der Papierkram, nicht Volvo. Volvo lässt seine Händler eh schon seit über einem Jahr im Regen stehen, die sitzen das bei Rückfrage einfach aus und verweisen auf eines der nächsten Updates (vorallem wenn der zu erwartene Streitwert niedriger als ein Dönerteller ist, wenn überhaupt).

    E-Mails schicken hat für Volvo keine Konsequenzen, interessant wird es erst wenn erfolglose Nachbesserungsversuche im Raum stehen.

    Ein nicht funktionierender Digitaler Key ist sicherlich ärgerlich aber keinesfals ein erheblicher Mangel aus dem sich dann irgendwelche Konsequenzen ableiten lassen könnten ;)