- die (sofort erklingenden)„Tempolimit-Warnungen“
Einfach nur weil es mich interessiert hat und ich das Teil auch in anderen Fahrzeugen als zu empfindlich empfand und empfinde. 
Im feinsten EU Amtsdeutsch hier nachzulesen.
Delegierte Verordnung - 2021/1958 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
3.2.3.
Der Fahrzeughersteller kann eine Funktion zur automatischen oder manuellen Kalibrierung des Geschwindigkeitsmessers des Fahrzeugs vorsehen, um die Abweichung zwischen der Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser und der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs, z. B. nach einem Reifenwechsel, zu minimieren, solange sichergestellt ist, dass die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 39 (1) durchgängig eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Fahrzeughersteller eine Toleranz von bis zu 3,0 % in Bezug auf die erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsehen, aufgrund derer die Aktivierung von Informationen und Warnungen erfolgt.
3.2.4.
Die Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser wird als gleich der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung angesehen, wenn die vom Geschwindigkeitsmesser angezeigte Geschwindigkeit maximal 1,0 km/h über der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung liegt.
3.2.5.
Wenn die Toleranzen des Messwerks des Geschwindigkeitsmessers minimal sind, bedeuten die Bestimmungen unter den Nummern 3.2.3 und 3.2.4, dass die Informationen gemäß Nummer 3.4.1.2 dann angezeigt werden können bzw. die Warnung gemäß Nummer 3.5.1 dann ausgelöst werden kann, wenn die auf dem Geschwindigkeitsmesser angezeigte Geschwindigkeit bzw. die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs geringfügig über der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung liegt.