Was soll ich sagen, der Fahrer des Teslas aus dem Urteil war sich doch wahrscheinlich auch sicher, er dürfe den Scheibenwischer während der Fahrt regulieren.
Offensichtlich kann ein Fahrzeug eine Zulassung vom KBA bekommen, dessen Bedienung später richterlich zum Nachteil ausgesprochen wird.
Ehrlich gesagt, bei deinen Bedenken rate ich dir von Fahrzeuge welche überwiegend über Touchscreens bedient werden dringend ab. Ich befürchte allerdings die Auswahl wird zunehmend geringer für dich. ![]()
Und nebenbei Tesla nutzte zwar zum Zeitpunkt der Unfalls in seinen Modellen eine Automatik aber hey es ging auch einmaliges Wischen manuell, mittels Knopf am linken Lenkradhebel. Aktuell ist es wohl ein Knopf rechts am Lenkrad. Da hatte wohl einer das Handbuch nicht gelesen gehabt. ![]()
Und wie schreibt Volvo bezüglich seiner Assistenzen so schön.
"Die fahrende Person ist stets für die Steuerung des Fahrzeugs verantwortlich; diese Funktion ist nur als Unterstützung vorgesehen."
Und damit ist diese OT Thema für mich erst einmal beendet.