Ist allerdings nur eine Richtlinie und muss daher noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Ist auch klar, warum Volvo zunehmend so reagiert. Je länger das Software Desaster anhält und je mehr Kundenbeschwerden bei denen auflaufen umso mehr sind die geneigt das wie hier berichtet abzuwiegeln. Scheint ja ein Fass ohne Boden zu sein. Bin echt gespannt wie die das beim EX60 hindeichseln wollen.
Schon richtig aber laut dieser Beitrag auf der Seite anwald.de gilt bereits seit 2022.
Zitat:
"Die Hersteller versuchen seit Jahren, die Probleme durch Nachbesserungen bei der Software in den Griff zu bekommen. Dies führt dazu, dass viele Neuwagenkäufer ihr Fahrzeug ständig neu zur Werkstatt bringen, um die Mängel nachbessern zu lassen. Seit 01.01.2022 ist nach dem aktuellen Kaufrecht jedoch nur noch ein Nachbessserungsversuch vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag erforderlich.
Neben den Gewährleistungsrechten besteht auch regelmäßig ein Garantieanspruch (§ 443 BGB). Der Garantieanspruch ist in der Regel auch nach der Verjährung der Gewährleistungsrechte gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren gegeben. Wird ein Mangel kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein (§ 475e Abs. 3 BGB).
Das Bestehen einer Herstellergarantie ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2016 (Az: VII ZR 134/15) in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (Beschaffenheitsvereinbarung) und § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB (Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung) , so dass dessen Fehlen – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschriften – einen Sachmangel begründet.
Die Neuwagenkäufer sollten bedenken, dass ein Rücktritt und Rückgabe des Fahrzeugs nicht über die Garantie möglich ist, sondern nur innerhalb der ersten zwei Jahre. Viele Verkäufer setzen möglicherweise darauf, den Kunden durch ständige Nachbesserungen zufrieden zu stellen, obwohl oft ständig weitere Mängel auftreten."
Bin ja kein Jurist aber letztendlich bedeutet dies für mich als Laie doch im nächsten Update der Mangel nicht behoben = Nachbesserungsversuch gescheitert.
Zumindest dies würde ich mit meinem RA diskutieren. Aber wahrscheinlich gibt es da in den tiefen der juristischen Spitzfindigkeiten noch genügend Schlupflöcher. 