Beiträge von Moss Yellow

    Unfassbar das sowas schon zum zweiten mal passiert.

    Das ist Ihnen doch mit dem erscheinen der Schalter und Buttons nach dem Update auch gelungen. X/ Gekonnt ist halt gekonnt. ;)

    Erst ein einmaliger, bei manchen auch zweimaliger Resett brachte die neuen Schalter bei V1.7.1 und bei V1.8.0 wiederholt sich es. Schalter zum abstellen des Verbrauchsanzeige. Ernsthaft nach der Installation startet das System doch eigentlich neu. Wieso müssen einige hier nochmals wieder händisch anstoßen und erst danach sind die Button da. Unglaublich schlecht diese Umsetzung. :rolleyes:

    Ist allerdings nur eine Richtlinie und muss daher noch in nationales Recht umgesetzt werden.


    Ist auch klar, warum Volvo zunehmend so reagiert. Je länger das Software Desaster anhält und je mehr Kundenbeschwerden bei denen auflaufen umso mehr sind die geneigt das wie hier berichtet abzuwiegeln. Scheint ja ein Fass ohne Boden zu sein. Bin echt gespannt wie die das beim EX60 hindeichseln wollen.

    Schon richtig aber laut dieser Beitrag auf der Seite anwald.de gilt bereits seit 2022.

    Zitat:

    "Die Hersteller versuchen seit Jahren, die Probleme durch Nachbesserungen bei der Software in den Griff zu bekommen. Dies führt dazu, dass viele Neuwagenkäufer ihr Fahrzeug ständig neu zur Werkstatt bringen, um die Mängel nachbessern zu lassen. Seit 01.01.2022 ist nach dem aktuellen Kaufrecht jedoch nur noch ein Nachbessserungsversuch vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag erforderlich.

    Neben den Gewährleistungsrechten besteht auch regelmäßig ein Garantieanspruch (§ 443 BGB). Der Garantieanspruch ist in der Regel auch nach der Verjährung der Gewährleistungsrechte gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren gegeben. Wird ein Mangel kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein (§ 475e Abs. 3 BGB).

    Das Bestehen einer Herstellergarantie ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2016 (Az: VII ZR 134/15) in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (Beschaffenheitsvereinbarung) und § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB (Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung) , so dass dessen Fehlen – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschriften – einen Sachmangel begründet.

    Die Neuwagenkäufer sollten bedenken, dass ein Rücktritt und Rückgabe des Fahrzeugs nicht über die Garantie möglich ist, sondern nur innerhalb der ersten zwei Jahre. Viele Verkäufer setzen möglicherweise darauf, den Kunden durch ständige Nachbesserungen zufrieden zu stellen, obwohl oft ständig weitere Mängel auftreten."


    Bin ja kein Jurist aber letztendlich bedeutet dies für mich als Laie doch im nächsten Update der Mangel nicht behoben = Nachbesserungsversuch gescheitert. :/ Zumindest dies würde ich mit meinem RA diskutieren. Aber wahrscheinlich gibt es da in den tiefen der juristischen Spitzfindigkeiten noch genügend Schlupflöcher. 8)

    Ich habe ja nichts gegen das An und Ausschalten, aber dafür das sie 4 oder 5 Monate daran gebastelt haben und das großartig als neue Funktion anpreisen ist es doch etwas dürftig. Ein großer Wurf wäre gewesen, wenn man sich diverse Verbrauchsparameter wie bei einem ordentlichen Bordcomputer hätte anzeigen lassen können und in der Darstellung hätte wählen können zwischen z.B. Gesamtverbrauch der letzten Fahrt, Momentanverbrauch, Durchschnittsverbrauch etc.

    Vor allem, sie können es ja. Im EX90 ist die Anzeige der Verbrauchsparameter wirklich deutlich besser umgesetzt.

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    Für mich heißt das, dass Volvo der Meinung ist, dass wenn ein Serienfehler existiert, z.B. in der SW, dann haben das ja alle - ist also kein Fehler der zählt.

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    Das werden einigen hier ganz anders sehen, frei nach dem Motto was ich nicht sehe oder bemerke, habe ich nicht und existiert folglich nicht. ;)


    Zum Rest passt irgendwie zum Eindruck welche in von Volvo habe, seit sie es mit "SW basierten" E-Autos versuchen. Bei den Verbrennern, hatte drei Volvos vorher, hatte ich a.) weniger Ärger und b.) rein subjektiv den Eindruck man war kulanter und kommunizierte besser. :/ Schon dreist Fehler indirekt als Serienstandard einzugestehen auf mögliche Beseitigung per Update hinzuweisen ohne klare Aussage zu treffen ob dieses je kommt bzw. ein Update das Probleme ohne Austausch von Hardware überhaupt gefixt werden kann.

    Die im Dezember 2024 in Kraft getretene neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 erleichtert Verbrauchern die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen und dehnt ihren Anwendungsbereich – jetzt auch ausdrücklich - auf Software und KI-basierte Produkte aus.

    Im Moment nervt der Ausfall der Lenkradtasten alle paar Tage. Wenn man allerdings permanent mit Lichtautomatik unterwegs ist, stört das vllt. nicht. Die taugt aber z.B. bei unseren Wetterverhältnissen nicht immer, das ist aber jetzt ein Hersteller-übergreifendes Thema...

    Vollste Zustimmung zu deinem vollständigen Text und ich bleibe dabei alle Software geschuldeten Bugs hat jeder EX30! Ob man es bemerkt oder als störend empfindet ist dann eher was individuelles.

    Was den Ausfall der Tasten angeht, bin auch betroffen, ist ja nicht nur das Licht wenn man nicht mit Automatik fährt, sondern alle Funktionen welche man mit OK bestätigen muss. Mich ärgert vor allen das ich die frei belegbare Taste, dann nicht nutzen kann. Ebenso die Einschränkungen der Tempomat Nutzung. Irgendeinen Form von Sys­te­ma­tik wann und warum die Tasten ausfallen konnte ich noch nicht entdecken. Gilt auch für die derzeit recht häufig bei meinem stattfindenden reboots des System vor Antritt der ersten Fahrt am Tag. Ganz abgesehen davon das ich es etwas befremdlich finde einen resett durchführen zu müssen eben mit jenem Teilen (Lenkradtasten) welche Ärger machen. Die Reaktion des Supports von Volvo auf meinen Aufforderung um Mängelbeseitigung sorgt für weiteren Unmut, so geil ich das Auto immer noch finde und so gerne ich ihn eigentlich fahre. Die Hardware gibt keinen Anlass zu klagen meinerseits. Ebenso sehe ich durchaus den Willen seitens Volvo es zu verbessern. Wer wie ich mit V1.2.0 gestartet ist weis, wie gut die Software, trotz immer noch vorhandener Macken, zwischenzeitlich ist. Mal schauen was V1.8.0 bringt.

    Wie immer sehr mysteriös. Fand es damals extrem komisch das bei dem selben Auto, aber zwei Nutzerprofilen, es seinerzeit bei meiner Frau nicht auftrat, Standort war dort immer korrekt und zu selben Zeit auf meinem Smartphone wochenlang kein korrekter Standort angezeigt wurde. :/

    PS Aktuell bin ich auch betroffen, Fahrzeug steht angeblich noch zuhause. :cursing:

    Verstehe ich es richtig, dder Fehler kam mit V 6.5.0. Also dasselbe Spiel welches vorher bei er EX30 App auch schonmal gab. Alte Versionstand lief fehlerfrei, neue Version fehlerbehaftet. So war es zumindest damals bei uns. Ich mit Fehler in der aktuellsten Version, Frau hinkte was die Version anging hinterher, dafür klappte alles. Wäre echt peinlich wenn die den Mist wiederholen. Wundern würde es mich allerdings nicht mehr.

    Habe derzeit noch V6.4.0 und Standort wird korrekt angezeigt. Dafür ist er mal wieder zickig was das entriegeln angeht und bootet regelmäßig das System im Auto neu. Warum auch immer?

    ....

    Das Problem kam erst mit einer der beiden letzten Softwareupdates.

    Welches Problem? ;) Volvo meint doch es gibt kein Problem und sitzt es in meinem Fall, nachdem es mir nach der Installation von V1.7.1 aufgefallen ist, und ich es direkt zusammen mit anderen Dingen gemeldet habe wie üblich aus. :cursing: