Würde bei höherer Laufleistung nicht zu lange warten mit der Reklamation. Mein Freundlicher sagte mir, dass ab ca 30000 km vermutlich das Gewährleistungsrecht nicht mehr greifen könnte und somit der Garantieantrag abgelehnt werden könnte.
Er argumentierte das so, dass eine Bremse nunmal ein Verschleißteil sei und darauf ab einer gewissen Laufleistung keine Garantie mehr wäre.
Wobei, ob dieses Argument bei einer Klage wirklich standhaft wäre, bezweifle ich. Die Bremse quitscht ja schließlich bei nichtgebrauch, also im rollenden Zustand. 🤔
Gewährleistung <> Garantie. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung - da ist klar geregelt wie lange sie gilt und wann die Beweislastumkehr greift. Garantie ist eine freiwillige Leistung bei der der Hersteller selbst die Bedingungen festlegt wann er sich verpflichtet sieht etwas kostenfrei in Stand zu setzen.