Beiträge von Harlekin

    Bei mir war wohl auch das Herstellungsdatum gesetzt und nicht das Übergabedatum. Habe den Service gestern machen lassen, fünf Monate zu früh. Da meiner vier Jahre Leasing hat und ich so oder so den Service nach vier Jahren machen lassen, bzw. bezahlen hätte müssen, kommt der zweite Service eben dann auch 5 Monate vor Ende und ich habe dann wenigstens noch etwas davon. So ein Service vor dem Winter dürfte auch nicht verkehrt sein (neuer Innenraumfilter). Bezahlt habe ich 228,- EUR (Raum Stuttgart).

    Hallo zusammen,


    EnBW hat eine Gutschein-Aktion. Es werden E-Mails mit je 10 Euro Guthaben versendet, die man bis 30.11.2025 an EnBW Schnellladepunkten einlösen kann. Ich habe seltsamerweise zwei E-Mail mit unterschiedlichen Gutscheincodes erhalten. Jedoch kann pro Kunde nur ein Gutschein aus dieser Aktion eingelöst werden. Eingelöst werden kann er in der App.

    Vielleicht erhalten auch nur die Kunden einen Gutschein, die schon lange nicht mehr bei EnBW geladen haben, was auf mich zutrifft. :/


    Also hier, bitte schön: GXNR-VGJ9-M8RT-995J


    Beste Grüße

    Harlekin

    Kann es sein, dass das Musik abspielen über Apple Carplay aus der Musik App ziemlich am Akku des iPhone saugt? 30 km ca. 10 % Akku (55% auf 45%)? Die Musik App zeigt dabei im Verhältnis unter Batterieverbrauch nur 2% an, wo hingegen Home- und Sperrbildschirm 17% anzeigt. Ich vermute letzteres hat mit Carplay zu tun. Carplay selbst ist nicht aufgeführt.

    Ich muss noch einmal all meine Unterlagen sichten, vor allem das Serviceheft.

    Das meint chatGPT dazu:


    1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Kaufrecht und Gewährleistung

    • Die gesetzlichen Fristen für Sachmängelhaftung (§ 438 BGB) beginnen ab Übergabe an den Käufer.

    • Hersteller knüpfen die Serviceintervalle fast immer an das Datum der Erstzulassung oder der tatsächlichen Fahrzeugübergabe an den Endkunden, weil das in der Regel der Moment ist, in dem der Wagen erstmals in Betrieb genommen wird.



    2. Herstellerangaben / Serviceheft

    • Alle gängigen Hersteller (VW, BMW, Mercedes, Toyota, etc.) definieren im Serviceheft den Startpunkt für Wartungsintervalle als:

    „xx Monate oder xx km ab Erstzulassung bzw. Übergabe an den Kunden – je nachdem, was zuerst eintritt.“

    • Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags, wenn du das Fahrzeug neu kaufst.

    • Damit ist das Händler-Annahmedatum irrelevant, sofern keine Tageszulassung oder Vorführnutzung vorlag.



    3. Rechtsprechung

    • Es gibt Urteile, in denen Gerichte klarstellten, dass Garantie- oder Wartungsfristen erst ab Erstzulassung/Übergabe laufen, wenn das Fahrzeug vorher nur im Händlerbestand stand (z. B. LG München I, Urteil vom 22. 03. 2017 – 15 O 5643/16, sinngemäß).

    • In diesen Fällen war der Streitpunkt oft: „Beginnt die Garantie schon mit der Produktion oder dem Eintreffen beim Händler?“ → Die Antwort: Nein, maßgeblich ist die Übergabe an den Endkunden bzw. die Zulassung.



    Kurz gesagt:

    Wenn dein Fahrzeug keine Tageszulassung hatte und nicht vorher als Vorführer lief, dann zählt das Datum der Erstzulassung als Start für das zweijährige Serviceintervall – und das lässt sich sowohl aus der gängigen Herstellerpraxis als auch aus einschlägigen Urteilen ableiten.

    Ja, natürlich, nicht produziert im Februar, sondern der Händler hat ihn im Februar erhalten. Ich habe ihn dann im April zugelassen und abgeholt. Ich bin der Erstbesitzer. Es war keine Tageszulassung und kein Vorführwagen.

    Ich bin gerade am recherchieren. Die Garantie beginnt auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Übergabe an den Erstbesitzer. Das steht so im Garantie-Heft. Demnach müsste es sich mit dem Service genauso verhalten. Habe hierzu aber noch nichts schriftliches gefunden.

    Der Volvo Pannen Service steht auch zwei Jahre ab Erstzulassung zur Verfügung. Demnach macht das gar keinen Sinn, wenn der erste Servicetermin davon abweicht. Ich denke, der Werkstattleiter hat einfach Blödsinn erzählt. Aber das sind wir bei Volvo ja gewohnt. Ich muss noch einmal die Leasing-Unterlagen durchlesen, was dort steht.


    Nachtrag: Im Leasingvertrag steht nur sinngemäß, dass die Wartungsintervalle entsprechend der Angabe des Kundendienstheftes eingehalten werden müssen.


    Ich denke, dass wird wohl mein erster und letzter Volvo sein. Noch nie war das irgendein Thema. Das ist jetzt mein viertes Neufahrzeug und immer lief die Zeit ab der Erstzulassung. Im Grunde ist es egal, da ich bei einer Leasing-Dauer von vier Jahren sowieso zweimal einen Service auf meine Kosten machen lassen muss. Der kann dann auch zwei Monate früher stattfinden. Mir geht es hier jedoch um das Prinzip.

    Der Werkstattleiter des Autohauses, bei dem ich den Service machen lassen werde, hat mir jetzt geschrieben, dass das Auslieferungsdatum, an dem der Händler das Fahrzeug bekommen hat, entscheidend ist.

    Serviceintervalle alle 30000 km oder zwei Jahre…

    Wie sind die zwei Jahre zu verstehen?

    Zwei Jahre nach der Erstzulassung oder zwei Jahre nach dem Produktionstermin?

    Mein EX30 sagt, 1. Service in 02/26. Er wurde in 02/24 produziert. Die Erstzulassung war jedoch in 04/24.


    Korrektur: Der ausliefernde Händler hat den EX30 im Februar 2024 erhalten, die Übergabe an mich war im April 2024. Produziert wurde er im November 2023.

    Diese viel zu kleinen und nur zu kurz erscheinenden Warnmeldungen machen mich noch wahnsinnig… 🤬

    Ich bin (immer mehr) davon überzeugt, dass die Software-Entwickler noch nie in einem fahrenden EX30 gesessen, geschweige denn ihn selbst gefahren sind…

    Es fehlt ein Menüpunkt, hinter dem man erschienene Warnmeldungen aufgelistet nach Datum und Uhrzeit sieht, mit der Möglichkeit, einzelne oder alle zu löschen.