Der Werkstattleiter des Autohauses, bei dem ich den Service machen lassen werde, hat mir jetzt geschrieben, dass das Auslieferungsdatum, an dem der Händler das Fahrzeug bekommen hat, entscheidend ist.
Das würde erklären warum ich vor dem Übergabedatum plus 2 Jahre in die Werkstatt soll. Sollte man doch eigentlich ab Nutzung also Übergabedatum erst zählen. kann doch kein Problem sein dies vor Übergabe zurückzusetzen.