Serviceintervalle

  • Der Werkstattleiter des Autohauses, bei dem ich den Service machen lassen werde, hat mir jetzt geschrieben, dass das Auslieferungsdatum, an dem der Händler das Fahrzeug bekommen hat, entscheidend ist.

    Das würde erklären warum ich vor dem Übergabedatum plus 2 Jahre in die Werkstatt soll. Sollte man doch eigentlich ab Nutzung also Übergabedatum erst zählen. kann doch kein Problem sein dies vor Übergabe zurückzusetzen.

    "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."

    Karl Valentin

    SM ER|Plus|Moss Yellow|Pine|MY24|1.5.3

  • Ich muss noch einmal all meine Unterlagen sichten, vor allem das Serviceheft.

    Das meint chatGPT dazu:


    1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Kaufrecht und Gewährleistung

    • Die gesetzlichen Fristen für Sachmängelhaftung (§ 438 BGB) beginnen ab Übergabe an den Käufer.

    • Hersteller knüpfen die Serviceintervalle fast immer an das Datum der Erstzulassung oder der tatsächlichen Fahrzeugübergabe an den Endkunden, weil das in der Regel der Moment ist, in dem der Wagen erstmals in Betrieb genommen wird.



    2. Herstellerangaben / Serviceheft

    • Alle gängigen Hersteller (VW, BMW, Mercedes, Toyota, etc.) definieren im Serviceheft den Startpunkt für Wartungsintervalle als:

    „xx Monate oder xx km ab Erstzulassung bzw. Übergabe an den Kunden – je nachdem, was zuerst eintritt.“

    • Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Kaufvertrags, wenn du das Fahrzeug neu kaufst.

    • Damit ist das Händler-Annahmedatum irrelevant, sofern keine Tageszulassung oder Vorführnutzung vorlag.



    3. Rechtsprechung

    • Es gibt Urteile, in denen Gerichte klarstellten, dass Garantie- oder Wartungsfristen erst ab Erstzulassung/Übergabe laufen, wenn das Fahrzeug vorher nur im Händlerbestand stand (z. B. LG München I, Urteil vom 22. 03. 2017 – 15 O 5643/16, sinngemäß).

    • In diesen Fällen war der Streitpunkt oft: „Beginnt die Garantie schon mit der Produktion oder dem Eintreffen beim Händler?“ → Die Antwort: Nein, maßgeblich ist die Übergabe an den Endkunden bzw. die Zulassung.



    Kurz gesagt:

    Wenn dein Fahrzeug keine Tageszulassung hatte und nicht vorher als Vorführer lief, dann zählt das Datum der Erstzulassung als Start für das zweijährige Serviceintervall – und das lässt sich sowohl aus der gängigen Herstellerpraxis als auch aus einschlägigen Urteilen ableiten.

    Volvo EX30 Plus, Extended Range, Crystal White, Indigo, Winterpaket, 19 Zoll, Modell 2024

  • Danke für die Erklärung. :thumbup: Da es sich bei mir aber um nur 9 Tage handelt mache ich jetzt kein Fass deswegen auf. Fand es halt nur merkwürdig da es sich um ein von mir bestelltes Neufahrzeug handelt.

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    Karl Valentin

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  • Nun denn Harlekin, dann geh am Besten vor Ort. Live argumentiert es sich ruhiger+sachlicher, weißt sie auf das Übergabedatum/Erstzulassung hin.

    Und holst dir die 2 Monate noch dazu.

    Bzw. dorthin gesetzten Inspektion-Termin. Um dann aufzupassen, dass sie daraufhin richtig nullen ;)


    PS:

    Ich muss noch einmal all meine Unterlagen sichten, vor allem das Serviceheft.

    .

    allerdings! das wäre die richtige Reihenfolge! :S