Rückgabe EX30 schon wer gemacht

  • Kleines Update von mir: nachdem das Fahrzeug wieder beim Händler war, war auch ein Außendienstmitarbeiter von Volvo da, der sich das Fahrzeug angeschaut hat und mit dem ich dann auch eine Probefahrt gemacht habe. Nach etwa drei Wochen habe ich jetzt die Antwort erhalten, dass sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen werden.

    Die Begründung war dürftig und lautete sinngemäß: die Dinge die ich bemängele entsprechen dem Serienstand und können evtl. durch ein zukünftiges SW Update behoben werden - wobei explizit darauf hingewiesen wurde, dass es dafür keine Garantie gibt. Für mich heißt das, dass Volvo der Meinung ist, dass wenn ein Serienfehler existiert, z.B. in der SW, dann haben das ja alle - ist also kein Fehler der zählt. Ansonsten war das Schreiben mehr als dürftig. Ich werde jetzt auch einen Anwalt einschalten, weil ich jetzt alles gemacht habe, was möglich ist….

  • Es ist eine neue Richtlinie im Kommen, die bewirken soll, dass Assistenzsysteme nicht nur physisch vorhanden, sondern auch funktionsfähig sind.

    Dazu werden Softwaremängel in die Liste der gewährleistungsrelevanten Mängel aufgenommen. Frag mich jetzt bloß nicht nach Details, ich hab das nur so am Rande mitbekommen.

    Gilt natürlich nicht rückwirkend, sondern nur für Fahrzeuge, die ab dem Stichtag ihre Typgenehmigung bekommen werden.


    Ist der logische nächste Schritt, wenn jetzt mehr und mehr "softwarebasierte" Fahrzeuge in den Markt geschoben werden.

    Vor Allem, wenn diese Software der beinahe einzige Kritikpunkt an den Kisten ist... man sollte schon Produkte verkaufen wollen, die man auch halbwegs im Griff hat. :D

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. ;)

    Twin Performance |Plus|Onyx Black|Indigo|MY25|1.8.0

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    Für mich heißt das, dass Volvo der Meinung ist, dass wenn ein Serienfehler existiert, z.B. in der SW, dann haben das ja alle - ist also kein Fehler der zählt.

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    Das werden einigen hier ganz anders sehen, frei nach dem Motto was ich nicht sehe oder bemerke, habe ich nicht und existiert folglich nicht. ;)


    Zum Rest passt irgendwie zum Eindruck welche in von Volvo habe, seit sie es mit "SW basierten" E-Autos versuchen. Bei den Verbrennern, hatte drei Volvos vorher, hatte ich a.) weniger Ärger und b.) rein subjektiv den Eindruck man war kulanter und kommunizierte besser. :/ Schon dreist Fehler indirekt als Serienstandard einzugestehen auf mögliche Beseitigung per Update hinzuweisen ohne klare Aussage zu treffen ob dieses je kommt bzw. ein Update das Probleme ohne Austausch von Hardware überhaupt gefixt werden kann.

    Die im Dezember 2024 in Kraft getretene neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 erleichtert Verbrauchern die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen und dehnt ihren Anwendungsbereich – jetzt auch ausdrücklich - auf Software und KI-basierte Produkte aus.

    "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."

    Karl Valentin

    SM ER|Plus|Moss Yellow|Pine|MY24|1.8.0

  • Ist allerdings nur eine Richtlinie und muss daher noch in nationales Recht umgesetzt werden.


    Ist auch klar, warum Volvo zunehmend so reagiert. Je länger das Software Desaster anhält und je mehr Kundenbeschwerden bei denen auflaufen umso mehr sind die geneigt das wie hier berichtet abzuwiegeln. Scheint ja ein Fass ohne Boden zu sein. Bin echt gespannt wie die das beim EX60 hindeichseln wollen.

    Single Motor Extended Range | Cloud Blue | Plus (Winterpaket) | Indigo | SW 1.8 | DK+ (nach Volvo ID Löschung)

  • Ist allerdings nur eine Richtlinie und muss daher noch in nationales Recht umgesetzt werden.


    Ist auch klar, warum Volvo zunehmend so reagiert. Je länger das Software Desaster anhält und je mehr Kundenbeschwerden bei denen auflaufen umso mehr sind die geneigt das wie hier berichtet abzuwiegeln. Scheint ja ein Fass ohne Boden zu sein. Bin echt gespannt wie die das beim EX60 hindeichseln wollen.

    Schon richtig aber laut dieser Beitrag auf der Seite anwald.de gilt bereits seit 2022.

    Zitat:

    "Die Hersteller versuchen seit Jahren, die Probleme durch Nachbesserungen bei der Software in den Griff zu bekommen. Dies führt dazu, dass viele Neuwagenkäufer ihr Fahrzeug ständig neu zur Werkstatt bringen, um die Mängel nachbessern zu lassen. Seit 01.01.2022 ist nach dem aktuellen Kaufrecht jedoch nur noch ein Nachbessserungsversuch vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag erforderlich.

    Neben den Gewährleistungsrechten besteht auch regelmäßig ein Garantieanspruch (§ 443 BGB). Der Garantieanspruch ist in der Regel auch nach der Verjährung der Gewährleistungsrechte gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren gegeben. Wird ein Mangel kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein (§ 475e Abs. 3 BGB).

    Das Bestehen einer Herstellergarantie ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2016 (Az: VII ZR 134/15) in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (Beschaffenheitsvereinbarung) und § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB (Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung) , so dass dessen Fehlen – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschriften – einen Sachmangel begründet.

    Die Neuwagenkäufer sollten bedenken, dass ein Rücktritt und Rückgabe des Fahrzeugs nicht über die Garantie möglich ist, sondern nur innerhalb der ersten zwei Jahre. Viele Verkäufer setzen möglicherweise darauf, den Kunden durch ständige Nachbesserungen zufrieden zu stellen, obwohl oft ständig weitere Mängel auftreten."


    Bin ja kein Jurist aber letztendlich bedeutet dies für mich als Laie doch im nächsten Update der Mangel nicht behoben = Nachbesserungsversuch gescheitert. :/ Zumindest dies würde ich mit meinem RA diskutieren. Aber wahrscheinlich gibt es da in den tiefen der juristischen Spitzfindigkeiten noch genügend Schlupflöcher. 8)

    "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."

    Karl Valentin

    SM ER|Plus|Moss Yellow|Pine|MY24|1.8.0

  • Möchte kurz das Thema Rückabwicklung und Software ansprechen da ich das erfolgreich bei Tesla durchgeführt habe.


    Bei mir war es mein Tesla Model 3 mit EAP (dem erweiterten Autopilot)


    Dort sind Funktionen wie das herbeirufen angeführt welche nicht gehen. Ich habe mittels Anwalt mit Fristsetzung auf Nachbesserung gedrängt. Tesla hat nicht reagiert und nach Ablauf der Frist die 3800€ erstattet. Das war kurz vor dem Verkauf weil für den Eap bekommt man am Gebrauchtwagenmarkt quasi 0€.


    Juristisch wissen die, dass sie in meinem Fall in Österreich aber auch in Deutschland kein Land vor Gericht sehen.


    Dies galt als Mangel da beim Kauf die Funktion versprochen wurde und zwar ab Kauf und nicht irgendwann in der Zukunft.


    Aufpassen muss man nur wenn der Autohersteller von zukünftigen Funktionen via Update spricht oder eine Funktion verkauft welche nicht geht.


    Natürlich war es nur das Zusatzpaket bei Tesla, Volvo bietet dies ja in der Basis an und die Funktionen sind nicht trennbar. Ich sehe eine Rückabwicklung als schwierig an würde mich aber sehr für den Ausgang interessieren.


    Unser EX30 wird eigentlich nur zum Kita bringen verwendet, daher bleibt er auch im Fuhrpark aber die restliche Zeit wird meist darum gestritten wer das Model Y nehmen darf. Wie meine Freundin zum EX30 sagt außen Hui innen pfui